Nach langer Diskussion hat der G-BA am Donnerstag die Richtlinie zu Modellversuchen für die Übertragung von ärztlichen Aufgaben an Pflegefachpersonen (§ 63 SGB V) verabschiedet. Dadurch wird möglich, dass Pflegefachpersonen bisher Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten in der Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ I und II, Hypertonus, chronischen Wunden oder einer Demenzerkrankung übernehmen.
Richtlinie zur Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegende
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