Seit 1. Oktober können nicht-insulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern Blutzuckerteststreifen nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden – ausgenommen, ihre Stoffwechsellage ist instabil. Nach einer Auswertung von Rezeptdaten durch das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) ist jeder achte Diabetiker von diesem Verordnungsausschluss betroffen.
Jeder achte Diabetiker von GKV-Ausschluss betroffen
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